Zwischenzeitlich hätte ein neuer Tatentschluss innert einem Bruchteil von Sekunden gefasst werden müssen. Der Fusstritt an die rechte Schläfe folgte sehr kurz nachdem der Privatkläger infolge des Messerstichs zu Boden ging und dort liegen blieb. Für die Kammer ist aufgrund des Beweisergebnisses erstellt, dass der Beschuldigte einen einzigen Tatentschluss fasste bzw. während des gesamten Verhaltens bzw. Ablaufs ein und derselbe Entschluss bestand und aufrechterhalten wurde. Derartige Geschehnisse sind nicht auseinander zu differenzieren.