19.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Gemäss den Ausführungen von Fürsprecher Dr. B.________ im oberinstanzlichen Parteivortrag, will die Verteidigung den Sachverhalt gemäss der Anklageschrift Ziff. I.1. als fahrlässige schwere Körperverletzung gewürdigt haben. Da diese nicht überwiesen worden sei, habe ein Freispruch zu erfolgen. Für die unterlassene Nothilfe sei hingegen ein Schuldspruch angezeigt (pag. 1795).