19. Versuchte vorsätzliche Tötung evtl. versuchte schwere Körperverletzung und Unterlassung der Hilfeleistung (Ziff. I.1. der Anklageschrift) 19.1 Würdigungsvorbehalt und rechtliche Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz brachte anlässlich ihrer Hauptverhandlung einen Würdigungsvorbehalt i.S.v. Art. 344 StPO an. Sie würdigte den erstellten Sachverhalt gemäss Ziff. I.1. der Anklageschrift betreffend die versuchte vorsätzliche Tötung evtl. versuchte schwere Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe nicht als Tateinheit, sondern den Stich und den Fusstritt getrennt.