breite, von oben rechts schräg nach unten links verlaufende sowie einseitig spitz zulaufende Hautdurchtrennung an der rechten Brustkorbvorderseite. Diese reichte bis in die Brusthöhle und führte da zu einer Luft- und Blutansammlung sowie gesamthaft zu einem Blutverlust von 400 bis 450 ml. In unmittelbarer Nähe der Verletzung befanden sich das Herz und grössere Blutgefässe. Ferner erlitt der Privatkläger mehrere Hautein- und Hautunterblutungen sowie Hautabtragungen am Kopf, am Gesicht, an beiden Händen und am linken Bein (Knie und Unterschenkel).