Der Privatkläger erlitt einen Bewusstseinsverlust. Im Weiteren entnahm der Beschuldigte dem bewusstlos am Boden liegenden Privatkläger in Bereicherungsabsicht das Portemonnaie aus dessen rechten Gesässtasche. Mit dem Portemonnaie und der Tasche samt Hanfpflanze entfernte er sich im Anschluss vom Ort des Geschehens. Er begab sich an den K.________weg in L.________ (Ortschaft), dem Domizil von J.________ und I.________.