Der Gemütszustand des Beschuldigten war in diesem Zeitpunkt hochgradig enerviert bzw. «auf 180». Er stellte den Privatkläger am oberen Ende der Rampe zum Perron mit dem zuvor aufgeklappten, vom Domizil seiner Freundin mitgeführten Taschenmesser und mit dem aggressiven Ruf/Schrei „Hey“. Dabei war er höher positioniert als der Privatkläger. Im nachfolgenden dynamischen Geschehen packte der Beschuldigte den Privatkläger und fügte diesem in nicht senkrechtem Winkel eine Stichverletzung mit dem aufgeklappten Taschenmesser in den oberen Brustkorb zu.