33 18.5 Erstellter Sachverhalt Der Beschuldigte begab sich, veranlasst durch die unerlaubte Entwendung einer seiner Freundin gehörenden Hanfpflanze, am 4. Oktober 2016 um ca. 02:15 Uhr an die Tramhaltestelle P.________ in L.________ (Ortschaft). Vor Ort konnte er den Privatkläger wegen der von diesem getragenen und die Hanfpflanze beinhaltenden Ikeatasche als Dieb identifizieren. Der Gemütszustand des Beschuldigten war in diesem Zeitpunkt hochgradig enerviert bzw. «auf 180».