Es wird darauf abgestellt. Für die Kammer ergibt sich nach Würdigung sämtlicher Beweismittel ein Gesamtbild, das dem Sachverhalt, wie in der Anklageschrift in Ziff. I.1. und I.2 (pag. 606 f.) umschrieben, entspricht. Insbesondere gestützt auf die Gutachten des IRM, den Berichtsrapport des KTD sowie die Aussagen der Verfahrensbeteiligten, kann ein unfallmässiges Geschehen ausgeschlossen werden.