76) mit einer Hanfpflanze zu Tage förderte. Schliesslich fügt sich die Schilderung des Beschuldigten einer Begegnung mit dem Privatkläger im Dezember 2016 nach einem YB-Spiel – der Privatkläger habe, nachdem er aus dem Tram ausgestiegen sei und an die Scheibe des Trams geklopft habe, ihm den Mittelfinger gezeigt und sich mit der Hand waagerecht über den Hals gefahren (pag. 237 Z. 102-104) – in das Bild ein, welches die Kammer vom Beschuldigten erhalten hat. Damit führte der Beschuldigte den Angriff gegen den Privatkläger fort, was sich auch anhand seiner Ergänzung während dem Verlesen des Protokolls, wonach der Privatkläger aggressiver sei, wenn er betrunken sei