55 Z. 116-118). Weiter hat er nicht abgestritten, Hanf zu verkaufen (pag. 88 Z. 226 ff.). Letzteres erklärt zudem, weshalb er nicht erpicht darauf war, dass die Polizei sein Mobiltelefon auswertet (vgl. pag. 22 f.). Lediglich einen Tag nach dem Vorfall gab er dennoch sein Einverständnis für die Durchsuchung seines Mobiltelefons (pag. 57 Z. 227 f.), welche dann auch das vorgenannte Foto (pag. 76) mit einer Hanfpflanze zu Tage förderte.