und diese hielt keine weiteren Vorkehrungen für nötig. Festzustellen ist auch, dass die Schilderungen des Privatklägers trotz seiner Betroffenheit – er gab an, es gehe ihm nicht wirklich gut, vor allem psychisch sei er am Leiden. Er habe Mühe zu verstehen, wie das alles passiert sei (pag. 63 Z. 45 ff.) – nicht übertreibend, sondern vielmehr sachlich und konstant und unter Anführung von Nebensächlichkeiten ausgefallen sind. Die Schilderungen des Privatklägers betreffend seinen psychischen Gesundheitszustand und wie sich sein Alltag seit dem Vorfall verändert hat, sind überdies authentisch. Noch über ein Jahr nach dem Geschehen führte er an, «an Tagen wie heute ist es immer wieder