Auf die Frage, wie er attackiert worden sei, gab der Privatkläger zu Protokoll, er wisse, dass es frontal war und nicht von hinten. Es sei überraschend gewesen, es sei nicht schon eine Person dort gestanden, er (die angreifende Person) sei nach vorne gesprungen (pag. 65 Z. 120 f.). Diese Aussagen gehen mit denjenigen des Beschuldigten, wonach der Privatkläger rechts, etwas vor sowie unter ihm gelaufen sei und am Ende der Rampe sei er (der Beschuldigte) direkt vor ihm (dem Privatkläger) gestanden (pag. 196 Z. 183 ff., vgl. auch pag. 239 Z. 170 f.), im Kerngehalt auf.