169 Z. 88), als er von der Entwendung der Hanfpflanze erfahren habe mit den in den Akten vorhandenen Einschätzungen bzw. Charakterisierungen des Beschuldigten (vgl. Bericht der Fachstelle Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern vom 1. Dezember 2021; pag. 1734 f., Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 23. Dezember 2021; pag. 1751 ff., Strafregisterauszug vom 11. Januar 2022 v.a. betreffend das Urteil vom 18. Oktober 2021 u.a. wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beschimpfung; pag. 1765 f.). Auch wie sie schilderte, dass der Beschuldigte nach seiner Rückkehr aufgebracht gewesen sei: