So kann Alkohol auch dazu führen, dass jemand lethargisch und schnell müde wird. Was den Fusstritt gegen den Kopf betrifft, kann aus dem Umstand, dass der morphometrische Vergleich zwischen dem einen beim Beschuldigten sichergestellten Schuhpaar und der geformten Verletzungen oberhalb der rechten Schläfe und Augenbraue des Privatklägers keine Übereinstimmung ergeben hat, nichts abgeleitet werden. Dies auch weil der Beschuldigte angab, die zwei Paar Schuhe, die er zum Tatzeitpunkt besass, nicht mehr zu haben (pag. 244 Z. 358 ff.). Vielmehr ist darauf abzustellen, dass dieses Verletzungsbild, wie das IRM festhielt, ebenfalls mit einer körperlichen Auseinandersetzung vereinbar ist.