196 Z. 184). Der Privatkläger gab an, er sei die Rampe hochgelaufen und fast oben an der Rampe sei eine Person vor ihn hingesprungen und habe einen angreifenden, attackierenden Schrei von sich gegeben (pag. 65 Z. 95 f.). Der Beschuldigte befand sich somit in einer höheren Position als der Privatkläger, selbst unter Berücksichtigung, dass der Privatkläger 191 cm gross und ca. 82 kg