196 Z. 167). In der dritten Einvernahme am 17. November 2016 schmückte der Beschuldigte das in der Einvernahme vom 17. Oktober 2016 bereits dargestellte Kerngeschehen weiter aus. So soll er den Privatkläger mit «hey itz han i di» angesprochen haben. Weiter hätten sie «geschleglet», in dieser Schlägerei habe er ihn irgendwie mit dem Messer erwischt. «Schlussendlich lagen wir beide am Boden unten, auf dem Asphalt. […] Ich bin aufgestanden und habe gesehen, dass er K.O. ist. (pag. 208 Z. 216 ff. und Z. 221 ff.)». Zudem stellte er sein Verhalten als helfend dar: «Ich habe ihn in die Seitenlage gelegt.» (pag. 208 Z. 223).