25 staude aus «Instinkt» sogleich am nächsten Morgen entsorgte (pag. 193 f. Z. 86 ff., pag. 242 Z. 305-308). Des Weiteren macht unter der Prämisse eines unbewussten Messereinsatzes, die Beteuerung des Beschuldigten, «Ich weiss, dass es um versuchte vorsätzliche Tötung geht. Es war eine Kurzschlussreaktion, die grosse Folgen für mein Leben hat, aber ich muss dafür gerade stehen.» (pag. 193 Z. 69-71) keinen Sinn.