Angenommen, er wäre tatsächlich das Opfer der Auseinandersetzung gewesen, wäre überdies nicht nachvollziehbar, warum er nochmals zum Tatort zurückging, um nach dem «noch am Boden liegenden» Privatkläger zu sehen. Zudem verwundert bei dieser Darstellung, dass der Beschuldigte «alles von diesem Abend» und damit auch das Messer und die Hanf-