Zudem ist der Umstand nicht ausser Acht zu lassen, dass der Privatkläger die mit der vorgängig entwendeten Hanfpflanze gefüllte Ikeatasche trug. Innert einem Bruchteil einer Sekunde hätte der Privatkläger diese nach dem «hey» loslassen müssen, um den Beschuldigten «sofort» ins Gesicht schlagen zu können. Gegen die Darstellung des Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 17. Oktober 2016, das Messer nicht bewusst eingesetzt sowie bloss abwehrend reagiert zu haben – «Er hat mich ins Gesicht geschlagen und ich habe irgendwie ihn mit dem Messer erwischt.» (hervorgehoben durch die Kammer;