192 f. Z. 49 ff.). Auch in den späteren Einvernahmen begründete er die Mitnahme und das Aufklappen des Messers mit Angst: «Ich hatte Angst. Ich wollte ihn konfrontieren, ich wollte ihm Angst machen.» (pag. 198 Z. 264); «Weil ich wahnsinnig Angst hatte, weil ich mich selbst verteidigen können wollte.» (pag. 238 Z. 142). Diese Schilderungen passen weder zu den in den Akten vorhandenen Charakterisierungen des Beschuldigten (vgl. u.a. den Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 23. Dezember 2021; pag. 1751 ff., Strafregisterauszug vom 11. Januar 2022;