193 Z. 53 ff.). Für die Kammer drängen sich zunächst die Fragen auf, warum der Beschuldigte überhaupt ein Messer mitführte und warum er dieses bereits vor der Konfrontation des Privatklägers aufklappte. Der Beschuldigte erklärte sein Vorgehen am 17. Oktober 2016 wie folgt: «Er war schwarz angezogen und trug einen Hoodie, die Kapuze war über den Kopf gezogen. Ich wusste nicht, wer es war in diesem Moment. Ich hatte dann sehr Angst, ihn anzusprechen. Ich wusste nicht, was ist und habe gedacht, mein Messer zu nehmen und ihn damit zur Rede zu stellen.» (hervorgehoben durch die Kammer; pag. 192 f. Z. 49 ff.).