18.3 Beweiswürdigung in concreto Der Beschuldigte wurde insgesamt sechs Mal einvernommen. Anlässlich seiner ersten Einvernahme am 10. Oktober 2016 hat er nachweislich die Unwahrheit gesagt sowie seine Beteiligung verschwiegen. Er gab zu Protokoll, seine Freundin habe ihm erzählt, es sei am 4. Oktober 2016 eingebrochen und im Garten sei eine Hanfpflanze gestohlen worden (pag. 185 Z. 40 f.). Dabei hielt er sich, wie im späteren Verfahren geklärt werden konnte, in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2016 im Zimmer seiner Freundin auf. Dies sagte er bei der nächsten Einvernahme eine Woche später auch so aus (pag. 192 Z. 33 f.).