22 sei auf stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen und alleine betrachtet eher unspezifisch, weshalb vieles – ein Sturz zu Boden, Faustschlag, Ellbogenstoss oder Fusstritt – in Betracht käme. Angenommen, die geformte Verletzung im Bereich der rechten Augenbraue sei durch einen Fusstritt auf den Kopf des am Boden liegenden Privatklägers entstanden, sei ein Befundmuster wie an dessen linken Kopfseite im Sinne einer Widerlagerverletzung zu erwarten.