606 ff.) vor. Vorab ist festzuhalten, dass es sich bei dem zu beurteilenden Vorfall vom 4. Oktober 2016 um ein dynamisches Geschehen handelte. Bei solchen ist angesichts der beschränkten menschlichen Aufnahme-, Speicherungs- und Wiedergabefähigkeit einerseits eine in jeder Beziehung exakte nachträgliche Rekonstruktion der gesamten Abläufe unmöglich, andererseits jedoch auch nicht erforderlich.