20 18. Beweiswürdigung der Kammer 18.1 Vorbemerkungen Betreffend die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussagenanalyse im Besonderen kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 5 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1023 f.). Die Kammer nimmt, wie die Vorinstanz, eine gemeinsame Würdigung der Ziff. I.1. (versuchte vorsätzliche Tötung, evtl. versuchte schwere Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe) und Ziff. I.2. (Diebstahl) der Anklage (pag. 606 ff.) vor.