ten. Es deute alles darauf hin, dass er wütend und «hässig» und, wie er selber gesagt habe, «auf 180» gewesen sei. Diesbezüglich seien die glaubhaften Aussagen der Freundin des Beschuldigten wichtig. Auch die Schilderungen des Beschuldigten zur Situation auf der Rampe seien nicht glaubhaft. Wenn, wie der Beschuldigte geschildert habe, jemand erblickt werde und man vor dieser Person Angst habe, dann klappe man nicht ein Messer auf und gehe auf diese Person zu. Zum morphometrischen Vergleich sei anzumerken, dass man nicht wisse, welche Schuhe der Beschuldigte getragen habe.