359 f. sei ersichtlich, dass sich die Stichwunde im oberen Brustbereich, relativ zentral und leicht nach rechts versetzt, befinde. Der Stich sei wohl von oben rechts nach unten links ausgeführt worden. Dies gehe auch aus dem Gutachten hervor (pag. 259). Würde den Aussagen des Beschuldigten gefolgt, müsste ein zur Wunde spiegelverkehrtes Verletzungsbild vorliegen. Werde ein Messer in der linken Hand geführt und damit auf eine gegenüberliegende Person eingestochen, müsste die Wunde umgekehrt, also von oben links