56 Z. 193 ff.). Vor der Staatsanwaltschaft und der Vorinstanz habe er sodann angegeben, eigentlich auszuschliessen, sich gewehrt zu haben (pag. 66 Z. 133 ff. und pag. 711 Z. 20 ff.). Auch passe hierzu seine Aussage, wenn jemand damals etwas von ihm gefordert hätte, hätte er alles gegeben (pag. 66 Z. 135 ff.). Auf die Frage, wie er attackiert worden sei, habe er ausgesagt, er wisse sicher, dass es frontal und nicht von hinten gewesen sei. Es sei überraschend gewesen, es sei nicht schon eine Person dort gestanden, er sei nach vorne gesprungen (pag. 65 Z. 120 f.). Diese Behauptungen seien nicht widersprüchlich.