13 Wie die Vorinstanz korrekt ausführte, sind damit folgende – durch die Kammer ergänzte – Beweisfragen zu klären (S. 7 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1025): Hat der Beschuldigte, wie von ihm vorgebracht, den Privatkläger mit «Hey» angesprochen und gleich darauf vom Privatkläger einen Faustschlag ins Gesicht erhalten?