13. Rahmengeschichte und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte und der Privatkläger waren sich vor diesem Vorfall nur flüchtig bekannt (pag. 63 Z. 53 ff.). Die damalige Freundin des Beschuldigten (Q.________) kannte den Bruder des Privatklägers sowie diesen selber näher (pag. 169 Z. 60 f.). In der Tatnacht hielt sich der Beschuldigte im Domizil der Mutter (J.________) und des Stiefvaters (I.________) von Q.________ am K.________weg in L.________ (Ortschaft) auf (pag. 192 Z. 33 f.). In Bezug auf den in Ziff.