Der Privatkläger ging dadurch zu Boden, wo ihm der Beschuldigte zusätzlich einen Fusstritt an die rechte Schläfenseite versetzte. Danach entnahm der Beschuldigte dem bewusstlos am Boden liegenden Privatkläger das Portemonnaie, angeblich um dessen Identität zu klären, und entfernte sich vom Ort des Geschehens, ohne sich weiter um den bewusstlos am Boden liegenden Privatkläger zu kümmern, in Kenntnis von dessen Zustand und obwohl ihm eine Hilfestellung den Umständen nach hätte zugemutet werden können, mit dem die Hanfpflanze beinhaltenden Plastiksack und dem Portemonnaie des Privatklägers