Es kam zu einem Gerangel, in welchem der Beschuldigte den Privatkläger an den Kleidern packte und ihm mit dem aufgeklappten Taschenmesser einen Stich in die rechte obere Brustgegend versetzte. Der Privatkläger ging dadurch zu Boden, wo ihm der Beschuldigte zusätzlich einen Fusstritt an die rechte Schläfenseite versetzte.