Der hochgradig enervierte („auf 180 gewesene“) Beschuldigte entdeckte in dem die Rampe hinaufgehenden Privatkläger die Person, welche zuvor im Garten der Eltern der Freundin des Beschuldigten unerlaubterweise eine Hanfpflanze abgeschnitten hat. Er klappte das vom Domizil mitgeführte Taschenmesser auf und stellte den Privatkläger oben an der Rampe mit dem Ruf/Schrei „Hey“. Es kam zu einem Gerangel, in welchem der Beschuldigte den Privatkläger an den Kleidern packte und ihm mit dem aufgeklappten Taschenmesser einen Stich in die rechte obere Brustgegend versetzte.