9.3 Privatkläger Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete namens des Privatklägers in der Berufungsverhandlung vom 15. Februar 2022 die folgenden Anträge (pag. 1815 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei A.________ schuldig zu erklären  der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 4. Oktober 2016 in L.________ (Ortschaft) zum Nachteil des Privatklägers C.________;  der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 4. Oktober 2016 in L.________ (Ortschaft) zum Nachteil des Privatklägers C.________;