1. zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten, unter Anrechnung der Polizeihaft von 1 Tag. A.________ sei in eine Einrichtung für junge Erwachsene einzuweisen. 2. zu einer Gesamtgeldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 480.00, als Zusatzstrafe zum Urteil [des sic] der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20.06.2019. 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 450.00 gemäss Art. 21 VKD) IV. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.).