Das Widerrufsverfahren betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 14.09.2015, mit welchem der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu Fr. 30.00 mit einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt wurde, sei gemäss Art. 46 Abs. 5 StGB einzustellen. III. A.________ sei schuldig zu sprechen: 1. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 04.10.2016 in L.________ (Ortschaft) z.N. von C.________; 2. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 04.10.2016 in L.________ (Ortschaft) z.N. von C.________;