9.2 Generalstaatsanwaltschaft Der stellvertretende Generalstaatsanwalt N.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft in der Berufungsverhandlung vom 15. Februar 2022 die folgenden Anträge (pag. 1813 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in 5er-Besetzung) vom 27. August 2019 [27. August 2020] insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als