Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. August 2020 – soweit nicht angefochten bzw. soweit die Einstellung betreffend – in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________ sei freizusprechen 1. vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 04. Oktober 2016 in L.________ (Ortschaft) z.N. von C.________;