Hierfür wurde die Verhandlung für 5 Minuten unterbrochen. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung um 09:20 Uhr, teilte der Verteidiger mit, seinen Mandanten telefonisch nicht erreicht zu haben (pag. 1783). Auch der zweite Anrufversuch der Verteidigung um 09:49 Uhr blieb erfolglos (pag. 1791). Der Beschuldigte blieb in der Folge der ganzen Berufungsverhandlung fern.