Fürsprecher Dr. B.________ ersuchte in der Berufungsverhandlung vom 15. Februar 2022 namens seines unentschuldigt nicht erschienenen Mandanten um Absetzung bzw. Verschiebung der Berufungsverhandlung und reichte ein Arztzeugnis von Dr. med. M.________, datierend vom 14. Februar 2022, zu den Akten (pag. 1781 f. und pag. 1824). Die Kammer gewährte den Parteien Gelegenheit, zum Antrag der Verteidigung Stellung zu nehmen. Zudem nahm die Vorsitzende telefonisch Rücksprache mit Dr. med. M.________ (pag. 1782 f.). Dieser bestätigte in der Folge per E-Mailnachricht, dass der Beschuldigte ihn am 14. Februar 2022 das erste Mal aufgesucht habe.