Nach Mandatsniederlegung von Rechtsanwalt F.________ mit Schreiben vom 25. Juni 2021 (pag. 1134), setzte die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 28. Juni 2021 Rechtsanwalt E.________ mit sofortiger Wirkung wieder als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten ein (pag. 1136 f.). Mit Schreiben vom 23. September 2021 ersuchte Rechtsanwalt E.________ um die Entbindung vom amtlichen Verteidigungsmandat (pag. 1710 f.). Der Beschuldigte liess sich schriftlich nicht vernehmen, teilte jedoch am 25. Oktober 2021 telefonisch mit, er wolle einen anderen Anwalt.