5. Die Anträge von A.________ betreffend Schadenersatz im Zusammenhang mit den beschlagnahmten Fahrzeugen, dem beschlagnahmten Segelboot und den beschlagnahmten Liegenschaften werden abgewiesen. VIII. 1. Die Anträge von S.________ betreffend Schadenersatz im Zusammenhang mit den beschlagnahmten Liegenschaften werden abgewiesen. 254 2. Der Antrag von S.________ betreffend Genugtuung wird abgewiesen. 3. S.________ wird vom Kanton Bern für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 4'631.90 ausgerichtet.