1. Die Anträge von A.________ auf Ausrichtung einer Genugtuung für die durch das Strafverfahren und die Vorverurteilung durch die Medien und in der Öffentlichkeit erlittene Unbill sowie für die erfolgten Beschlagnahmungen werden abgewiesen. 2. Auf den Antrag von A.________ betreffend Ausrichtung von Schadenersatz im Zusammenhang mit von ihm gewährten Darlehen wird nicht eingetreten. 3. Auf den Antrag von A.________ betreffend Anweisung an das BH.________ wird nicht eingetreten. 4. Auf die Anträge von A.________ betreffend Anweisungen an AY.________ wird nicht eingetreten.