Die Fahrzeuge und Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu Handen wem rechtens an A.________ herausgegeben. 12. Folgende sich beim Obergerichts des Kantons Bern befindenden Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu Handen wem rechtens an A.________ herausgegeben: 12.1. 1 kleines Portemonnaie, rosa (leer) 12.2. 1 FM.________ Necessaire, braun (leer) 13. Der bereits rechtskräftig freigegebene Tresorschlüssel (Ass.-Nr. 5010) gemäss Ziff. I.D.4. wird nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu Handen wem rechtens an A.________ herausgegeben. VII.