9.10. FG.________(Uhr) .________ (Ass.-Nr. 5004); 9.11. FH.________(Uhr) No. .________ (Ass.-Nr. 5005). Die Fahrzeuge und Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils an A.________ herausgegeben. 10. Die Beschlagnahme betreffend folgende Gegenstände wird aufgehoben: 10.1. Perlenhalskette mit schwarzem Etui (Ass.-Nr. 5013); 10.2. Dreifach Armreif gold (Ass.-Nr. 5014); 10.3. Halskette (Ass.-Nr. 5014); 10.4. Brosche gold (Ass.-Nr. 5015). Die Gegenstände werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils an S.________ herausgegeben.