7. Die Beschlagnahme des Pensionskassenguthabens/Alterskapitals und der Rente aus beruflicher Vorsorge bei der AE.________, lautend auf «A.________» (Refe- renz-Nr. .________), wird nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils aufgehoben. 252 8. Folgende Kontosperren werden nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils aufgehoben: