5. Die Beschlagnahme auf den sich auf dem Konto des Obergerichts des Kantons Bern befindenden CHF 22'000.00 (Verkaufserlös EY.________(Auto) .________) wird aufgehoben. Der Betrag wird nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils auf ein von A.________ zu bezeichnendes Konto überwiesen. 6. Die Grundbuchsperre der Liegenschaften AA.________ Gbbl.-Nrn. .________, .________ und .________ wird nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils aufgehoben. Der sich beim Obergericht des Kantons Bern befindende Inhaberschuldbrief über CHF 250'000.00 wird nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils an S.________ herausgegeben.