Der Restbetrag von CHF 78'648.25 wird freigegeben und nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils auf ein von A.________ zu bezeichnendes Konto überwiesen. 4. Die Beschlagnahme auf den sich auf dem Konto des Obergerichts des Kantons Bern befindenden CHF 65'696.75 (Nettoerträge aus der Vermietung der Liegenschaften ET.________ Gbbl.-Nrn. .________, .________, .________ [AB.________]) wird aufgehoben. Der Betrag wird nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils auf ein von A.________ zu bezeichnendes Konto überwiesen.