251 den künftigen Lagerungskosten für die beschlagnahmten Fahrzeuge und das beschlagnahmte Segelboot aufrechterhalten. Auf dem Restbetrag von CHF 549'717.75 wird die Beschlagnahme im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des Urteils.