2. Die beschlagnahmten und sich auf dem Konto des Obergerichts des Kantons Bern befindenden CHF 1'033'743.30 (Nettoerlös Liegenschaften AC.________ Gbbl.- Nrn. .________, .________, .________, .________, .________ und .________ [AC.________]) werden im Umfang von CHF 444'025.55 mit den A.________ auferlegten Verfahrenskosten verrechnet (Art. 442 Abs. 4 StPO). Im Umfang von CHF 40'000.00 wird die Beschlagnahme im Hinblick auf eine Verrechnung mit den A.________ auferlegten, mit separater Verfügung zu bestimmen-